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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 480/93   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 480/93 (https://dejure.org/1993,4005)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.11.1993 - 4 A 480/93 (https://dejure.org/1993,4005)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 1993 - 4 A 480/93 (https://dejure.org/1993,4005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Anfechtbarkeit von Zusätzen zu einer Spielhallenerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Selbständige Anfechtbarkeit von Zusätzen ; Spielhallenerlaubnis; Wille der Behörde; Untrennbare Verbundenheit ; Übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs; Spieler; Spielgerätbenutzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 431
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91

    Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 480/93
    Das setzt voraus, daß der Versagungstatbestand in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintritt (konkrete Gefahr des Schadenseintritts), vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1991 - 1 C 4.90 -, BVerGE 88, 348, und vom 30. März 1993 - 1 C 16.91 -, GewArch 1993, 323 f.

    Es liegt auf der Hand, daß zwischen der Anzahl und der Anordnung von Geldspielgeräten einerseits und der Erhöhung des Spielanreizes andererseits Beziehungen bestehen, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1993 - 1 C 16.91 -, GewArch 1993, 323 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1993 - 4 A 3853/92

    Betreiber einer Spielhalle; Mitteilung von Personalangaben; Spielhallenerlaubnis;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 480/93
    Zusätze zu einer Spielhallenerlaubnis können nicht selbständig angefochten werden, wenn sie nach dem objektiv zum Ausdruck gebrachten Willen der Behörde mit der Erlaubnis untrennbar verbunden sind (wie Senatsurteil vom 15.07.1993 - 4 A 3853/92 -).

    Die begehrte isolierte Aufhebung scheitert in jedem Falle an § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO , vgl. zum folgenden bereits Senatsurteil vom 15. Juli 1993 - 4 A 3853/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1991 - 5 A 125/90

    Verwaltungsakt; Nebenbestimmung; Isolierte Anfechtbarkeit; Ausbildung in Erster

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 480/93
    Der verbleibende Teil des Verwaltungsakts muß mit anderen Worten noch rechtmäßig und sinnvollerweise bestehenbleiben können, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185 ; OVG NW, Urteil vom 4. Juni 1991 - 5 A 125/90 -, DVBl 1991, 1366, jeweils mit weiteren Nachweisen.

    Die umstrittene Frage, ob insoweit auf den objektiv zum Ausdruck gebrachten Willen der Behörde abzustellen ist, vgl. dazu schon Martens, DVBl 1965, 428, ist aus den im Urteil des 5. Senats vom 4. Juni 1991 (a.a.O.) genannten Gründen zu bejahen.

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 480/93
    Das setzt voraus, daß der Versagungstatbestand in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintritt (konkrete Gefahr des Schadenseintritts), vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1991 - 1 C 4.90 -, BVerGE 88, 348, und vom 30. März 1993 - 1 C 16.91 -, GewArch 1993, 323 f.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 480/93
    Der verbleibende Teil des Verwaltungsakts muß mit anderen Worten noch rechtmäßig und sinnvollerweise bestehenbleiben können, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185 ; OVG NW, Urteil vom 4. Juni 1991 - 5 A 125/90 -, DVBl 1991, 1366, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • Drs-Bund, 15.01.1990 - BT-Drs 11/6224
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 480/93
    Der Beschluß des Deutschen Bundestages zur Verhinderung von negativen städtebaulichen Auswirkungen von Spielhallen und Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldspielgeräten vom 20. April 1989, BT-Drucks. 11/3999, abgedruckt in GewArch 1989, 290, 292, der darauf ergangene Bericht der Bundesregierung vom 15. Januar 1990, BT-Drucks. 11/6224, S. 6 und die allseits bekannte "Freiwillige selbstbeschränkende Vereinbarung der Verbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft über die Aufstellung von Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnen", BT-Drucks. 11/6224 S. 12 f. tragen diesen Zusammenhängen Rechnung.
  • Drs-Bund, 15.02.1989 - BT-Drs 11/3999
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 480/93
    Der Beschluß des Deutschen Bundestages zur Verhinderung von negativen städtebaulichen Auswirkungen von Spielhallen und Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldspielgeräten vom 20. April 1989, BT-Drucks. 11/3999, abgedruckt in GewArch 1989, 290, 292, der darauf ergangene Bericht der Bundesregierung vom 15. Januar 1990, BT-Drucks. 11/6224, S. 6 und die allseits bekannte "Freiwillige selbstbeschränkende Vereinbarung der Verbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft über die Aufstellung von Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnen", BT-Drucks. 11/6224 S. 12 f. tragen diesen Zusammenhängen Rechnung.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 3 K 5661/14

    Veranstaltungs- und Vertriebserlaubnis für Lotterien mit geringem

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2007 - 6 C 1/07 -, juris Rn. 16 ff.; OVG NRW, Urteil vom 11. November 1993 - 4 A 480/93 -, juris Rn. 22 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1994 - 14 S 1065/93

    Gaststättenrechtliche Auflage - Offenhalten der Eingangstür

    Fraglich ist, ob eine Nebenbestimmung zu einer Erlaubnis bereits dann nicht isoliert angegriffen werden kann, wenn sie nach dem erkennbaren Willen der Behörde mit der Erlaubnis untrennbar verbunden sein soll (so OVG NW, Urteil vom 11.11.1993, GewArch 1994, 164 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 01.07.1998 - Bf V 73/96

    Gewerberecht: Einschränkung der Spielhallenerlaubnis durch Auflagen, Übermäßige

    Die Aufstellung in Zweiergruppen wird als solche nirgends als Gefahrentatbestand i.S.d. § 31 i Abs. 2 Nr. 3 GewO angesehen (vgl. z.B. Bericht der Bundesregierung zur Entschließung des Bundestags, BT-Drs. 11/6224, S. 2, 6; BVerwG, Beschluß v. 25.11.1993, GewArch 1994, S. 109, 110; OVG Münster, Urteile v. 11.11.1993, GewArch 1994, S. 164 ff. und 166 f.; Schmidt/Fuchs S. 320, 321; Odenthal S. 194).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2017 - 3 K 4182/15

    Anspruch eines gewerblichen Vermittlers staatlicher Lotterieprodukte auf eine

    Während bei Inhaltbestimmungen nach gefestigter Rechtsprechung die Verpflichtungsklage statthaft ist, vgl. BVerwG , Urteil vom 14. November 2007 - 6 C 1/07 -, juris Rn. 16 ff., OVG NRW, Urteil vom 11. November 1993 - 4 A 480/93 -, juris Rn. 22 ff, ist zwar gegen sämtliche Formen von Nebenbestimmungen grundsätzlich eine Anfechtungsklage zulässig und erst im Rahmen der Begründetheit zu überprüfen, ob ein Anfechtungsbegehren zur isolierten Aufhebung einer belastenden Nebenbestimmung eines Verwaltungsaktes führen kann.
  • VG Saarlouis, 08.11.2017 - 1 L 1997/17

    Abhängigkeit einer Spielhallenerlaubnis vom Nichtbetrieb einer anderen Spielhalle

    BVerwG, Urteile vom 17.06.1999 - 3 C 20/98 -, NVwZ-RR 2000, 213; 22.11.2000 - 11 C 2/00 -, BVerwGE 112, 221; 14.11.2007 - 6 C 1/07 -, NVwZ 2008, 906; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.05.2016 - OVG 3 S 23.16 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2013 - 6 S 788/13 -, GewArch 2014, 86; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.09.2008 - 2 M 153/08 -, NVwZ-RR 2009, 239; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.01.1993 - 4 A 480/93 -, GewArch 1994, 164.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 1750/93

    Gewerberecht: Auflage zur Spielhallenerlaubnis, Aufstellen von Spielgeräten mit

    Zwar liegt nach der Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 11.11.1993 - 4 A 480/93 -, GewArch 1994, 164 , ein Grund für die Versagung der Spielhallenerlaubnis vor, wenn Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten so aufgestellt werden, daß ein Spieler zur gleichen Zeit mehr als maximal zwei derartige Geräte bedienen und - d. h. kumulativ - optisch überwachen kann.
  • VG Köln, 12.09.2013 - 1 K 525/13

    Teilanfechtung Eislaufbahn

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.11.1993 - 4 A 480/93 -.
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